PERSPEKTIVWECHSEL

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Zusammenhalt ist in einer pluralistischen Gesellschaft nicht selbstverständlich. Dieser muss gestaltet und erfahrbar gemacht werden. Als Deutsche Bahn Stiftung schaffen wir Verbindungen und überwinden Grenzen zwischen Menschen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft. Wir setzen uns ein für Vielfalt, ein friedliches Miteinander, Respekt und Toleranz.

Mit unserer Ausschreibung 2026 PERSPEKTIVWECHSEL wollen wir einen demokratiestärkenden Dialog aus unterschiedlichen Blickwinkeln ermöglichen und Bürger:innen zu demokratischer Mitverantwortung motivieren.

Förderkriterien

2026 fördern wir gemeinnützige Organisationen, die konkreten Herausforderungen vor Ort begegnen und Menschen mit unterschiedlichen politischen Einstellungen, Erfahrungen und Zielen (wieder näher) zusammenbringen. Ziel ist nicht das gegenseitige Überzeugen, sondern gemeinsam und auf Augenhöhe in einen gleichberechtigten Dialog zu gehen, die Perspektive zu wechseln – auch wenn unterschiedliche Meinungen vorhanden sind. Deutlich sollte werden, welche Motivation die Zielgruppen haben, am Dialog teilzunehmen.

Besonders erwünscht sind Projekte, die den Dialog ausgehend von den Zielgruppen gestalten (nachfrageorientiert), in ländlichen Regionen wirken bzw. Menschen aus ländlichen Regionen einbeziehen und die ehrenamtliches Engagement einbinden.

Gefördert werden nur Projekte, die

  • sich an Personen (ab 16 Jahren) mit unterschiedlichen politischen Einstellungen, Erfahrungen und Zielen richten (Zielgruppe),
  • eine Interaktion zwischen den Zielgruppen ermöglichen (d.h. rein monologische Formate wie Vortragsreihen oder Informationskampagnen sind ausgeschlossen),
  • persönliche Begegnung ermöglichen (d.h. reine Onlineformate sind bspw. ausgeschlossen),
  • alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben,
  • 2026 starten und vor dem 01.01.2028 enden (Projekte werden nicht rückwirkend gefördert),
  • in Deutschland durchgeführt werden.
Allgemeine Fördergrundsätze und Ausschlusskriterien

Spendenempfänger muss eine gemeinnützige Organisation nach deutschem Recht sein. Voraussetzung für die Förderung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit i.S.d. 52ff. Abgabenordnung. Die Arbeit der antragstellenden Organisation muss den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschen-rechte der Vereinten Nationen entsprechen und weltanschaulich und politisch offen sein.

Was wir nicht unterstützen:

  • Sponsoring und kommerzielle (nicht gemeinnützige) Projekte
  • Einzelpersonen
  • Baumaßnahmen
  • Jubiläen, Festveranstaltungen oder sonstige Projekte, die vorrangig Event- bzw. Festivalcharakter haben
  • religiöse Gemeinschaften (Zulässig sind dagegen Spenden an eigenständige karitative/mildtätige Organisationen und Hilfswerke kirchlichen Ursprungs oder kirchlicher Träger, soweit diese kirchensteuerberechtigt sind.)
  • Organisationen, die bzw. deren Mitglieder nicht nach Recht und Gesetz handeln, mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können oder auf einer Sanktionsliste geführt werden
  • Organisationen, die parteipolitische Zwecke verfolgen oder parteipolitisch gebunden sind
  • Organisationen mit Sitz im Ausland
Antrags- und Bewilligungsverfahren
  1. Überprüfen Sie, ob Ihre Organisation und Ihr Projekt unsere Förderkriterien erfüllen. Beachten Sie dabei bitte auch unsere Allgemeinen Fördergrundsätze und Ausschlusskriterien sowie unsere FAQ. Nehmen Sie bei Bedarf an unseren Online-Meetings „Fragen & Antworten zur Ausschreibung 2026“ teil. Hier werden Ihre konkreten Fragen, die durch die FAQ nicht abgedeckt wurden, gezielt beantwortet. Vor Ausschreibungsstart: Mittwoch, 14.01.2026: 12 – 13 Uhr --> Einwahl-LinkDer 2. Termin entfällt, da das Antragsportal bereits geschlossen istWichtig: Eine individuelle Einschätzung Ihres Projekts kann im Vorfeld leider nicht erfolgen.
  2.  Schicken Sie uns Ihren Antrag über das Portal zu. Beigefügt werden müssen:- Freistellungsbescheid der antragstellenden Organisation- Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Vorlage im Antragsportal, Nutzung ist nicht verpflichtend)
  3. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Wir prüfen Ihren Antrag und nehmen bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen auf. Zu- und Absagen werden Ende März 2026 versandt. Im Fall einer Zusage benötigen wir von Ihnen die Kontoverbindung auf dem Geschäftspapier der gemeinnützigen Organisation. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt zeitnah, sofern alle genannten Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
  4. Nach Auszahlung der Spende benötigen wir unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) per Post von Ihnen.

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Auswahlprozess ab. Wir bitten Sie um Verständnis, dass unvollständige Förderanträge und allgemeine Spendenanfragen nicht bearbeitet und berücksichtigt werden können.

Wichtige Hinweise

Das Antragsportal ist geschlossen. 300 Anträge wurden im Rahmen der Ausschreibung 2026: PERSPEKTIVWECHSEL eingereicht. Vielen Dank an alle Organisationen.