Förderung
Unser Förderprofil
Als Deutsche Bahn Stiftung wollen wir eine chancengerechtere Gesellschaft mitgestalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir verbinden in der Deutsche Bahn Stiftung Eisenbahngeschichte mit Weichenstellungen für die Zukunft. Deshalb betreiben wir das DB Museum, setzen uns für die Integration von Menschen am Rande der Gesellschaft ein und fördern ehrenamtliches Engagement. Wir engagieren uns in den Themenschwerpunkten Integration und Bildung und kooperieren mit erfahrenen Partnern. Wir leisten keine Einzelfallhilfe, sondern unterstützen Projekte, die sozial Benachteiligten die Möglichkeit geben, die Weichen für ihr Leben neu zu stellen und Bildungschancen wahrzunehmen.
10 Jahre Einsatz für mehr Chancengerechtigkeit
Seit 10 Jahren setzen wir uns mit unseren Themenschwerpunkten für einen chancengerechten Zugang zu (Bildungs-) Ressourcen und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe ein. Durch die Krisen der letzten Jahre hat sich soziale Ungleichheit noch mehr verstärkt und insbesondere das Thema Bildungsgerechtigkeit neue Aktualität und besondere Herausforderungen erfahren. Vor allem Familien in benachteiligten Lebenslagen sind davon betroffen.
Die Ursachen für eine soziale Benachteiligung sind vielfältig, erschweren aber ausnahmslos die soziale Teilhabe. Da im Jahr 2023, in dem wir das 10-jährige Bestehen der Deutsche Bahn Stiftung feiern, Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland immer noch zu stark von der sozialen Herkunft abhängen, richten wir den Fokus der Ausschreibung auf Angebote, die mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Familien zum Ziel haben.
Im Rahmen unserer diesjährigen Ausschreibung fördern wir daher Maßnahmen und Angebote mit dem Schwerpunkt:
Bildungsangebote für Familien* in benachteiligten Lebenslagen
- Spendenempfänger muss eine gemeinnützige Organisation nach deutschem Recht sein. Voraussetzung für die Förderung eines Projektes durch die Deutsche Bahn Stiftung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit i.S.d. 52ff. Abgabenordnung.
- Das Projekt selbst muss in Deutschland durchgeführt werden.
- Einzelpersonen sowie Organisationen ohne aktuellen Körperschafts-
steuerfreistellungsbescheid können nicht gefördert werden.
Ausschreibung 2023
Bitte beachten: Die diesjährige Bewerbungsphase ist beendet. Sie können sich im kommenden Jahr im Rahmen dieser Ausschreibung wieder zu einem dann vorgegebenen Thema bewerben.
Die Ausschreibung 2023
Insgesamt stehen für die Förderung gemeinnütziger Projekte in dieser Ausschreibung 120.000 EUR zur Verfügung, mit denen wir 10 bis 15 gemeinnützige Projekte fördern möchten. Unsere Fördersummen variieren nach Projektgröße.
Gemeinnützige Einrichtungen können sich um eine Spende für ein Projekt mit folgendem, inhaltlichen Schwerpunkt bewerben: Bildungsangebote für sozial- und bildungsbenachteiligte Familien.
Förderkriterien
- Gesellschaftliche Teilhabe von Familien stärken
- Lern- und Bildungsinhalte schaffen, die Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien begleiten und unterstützen
- Soziales Lernen ermöglichen
- Zukunftschancen und die Bedingungen für eine positive Entwicklung verbessern
- Niedrigschwelligen Zugang für viele Familien gewähren
- Angebote an die Ressourcen und Bedarfe der Familien anpassen
- Maßnahmen an der Alltagsstruktur der Familien ausrichten
- Ehrenamtliches Engagement ermöglichen
- Kulturell, weltanschaulich und politisch offen sein
Fördergrundsätze
- Spendenempfänger muss eine gemeinnützige Organisation nach deutschem Recht sein. Voraussetzung für die Förderung eines Projektes durch die Deutsche Bahn Stiftung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit i.S.d. 52ff. Abgabenordnung.
- Das Projekt selbst muss in Deutschland durchgeführt werden.
- Einzelpersonen sowie Organisationen ohne aktuellen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid können nicht gefördert werden.
Bewerbungsfrist
- Förderanträge zum o.g. Schwerpunkt können bis zum 25. Juni 2023 eingereicht werden. Die Entscheidung der Geschäftsführung der Deutsche Bahn Stiftung über eine Förderung wird ab Mitte August 2023 bekannt gegeben.
Antragsverfahren
- Überprüfen Sie, ob Ihre Organisation und Ihr Vorhaben unsere Fördergrundsätze und Förderkriterien erfüllen. Beachten Sie dabei bitte auch unser Förderprofil und unsere Ausschlusskriterien.
- Schicken Sie uns bis zum 25. Juni 2023 über unser Online-Antragsformular Ihren Projektantrag einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan zu.
- Wir versenden eine Eingangsbestätigung und nehmen bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen auf.
- Ihr Antragsformular muss vollständige Angaben zum Projekt enthalten. Im Falle einer Förderung muss ein aktueller Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vorgelegt werden. Nach Auszahlung der Spende benötigen wir eine Zuwendungsbestätigung/Spendenbescheinigung von Ihnen. Außerdem bitten wir Sie, uns nach Durchführung des Projekts einen Bericht zuzuschicken, um die zweckentsprechende Verwendung zu dokumentieren. Wir bitten Sie um Verständnis, dass unvollständige Förderanträge oder allgemeine Anträge nicht bearbeitet und berücksichtigt werden können.
- Nehmen Sie bei Fragen bitte Kontakt per Email mit uns auf.
Wichtig
- Sehen Sie bitte von postalischen Zusendungen sowie Förderanträgen per E-Mail ab. Nutzen Sie bis zum 25. Juni 2023 das Online-Antragsformular.
- Beachten Sie, dass ein Projekt nicht rückwirkend gefördert werden kann.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb des Ausschreibungsverfahrens keine allgemeinen Spendenanfragen beantworten können.
Ausschlusskriterium
Nicht gefördert werden,
- Einzelpersonen (zum Beispiel die Finanzierung von Therapiekosten, medizinischer Versorgung, behindertengerechter Ausstattung, Ausbildungs- oder Lebenshaltungskosten etc.)
- Organisationen ohne Körperschaftssteuerfreistellung
- religiöse Gemeinschaften (Zulässig sind dagegen Spenden an eigenständige karitative/mildtätige Organisationen und Hilfswerke kirchlichen Ursprungs oder kirchlicher Träger, soweit diese kirchensteuerberechtigt sind.)
- Organisationen, die bzw. deren Mitglieder nicht nach Recht und Gesetz handeln, mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können oder auf einer Sanktionsliste geführt werden
- Sponsoring und kommerzielle (nicht gemeinnützige) Projekte und Veranstaltungen
- Fahrkarten und andere Reisebeihilfen
- Jubiläen, Festveranstaltungen oder sonstige Projekte, die reinen Event- bzw. Festivalcharakter haben
Ausgeschlossen ist auch die Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen
*Die Familie umfasst alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche (gemischtgeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt.
Unterstützen Sie uns
Gesellschaftliches Engagement braucht vor allem Menschen, die sich einbringen. Projekte, die wir fördern und unterstützen, leben von ehrenamtlichem Engagement und davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen.
Sie können sich zusammen mit uns in unseren Projekten engagieren!
Sie können beispielsweise in den Bahnhofsmissionen in Ihrer Stadt ehrenamtlich mitarbeiten. Sie können Menschen in Krisensituationen Zeit und Aufmerksamkeit schenken. Oder als Vorlesepate Kindern neue Welten eröffnen.
Sie können unsere gemeinnützige Arbeit allgemein - oder einzelne unserer Projekte – auch mit einer Spende finanziell unterstützen.
Spendenkonto der Deutsche Bahn Stiftung
Deutsche Bahn Stiftung gGmbH
IBAN: DE 3210 0100 1003 3445 5103
BIC: PBNKDEFF
Deutsche Postbank AG
(Bitte vermerken Sie bei allen Spenden im Verwendungszweck „Spende“)
Spenden
Bitte vermerken Sie bei allen Spenden im Verwendungszweck „Spende“.
Für eine zweckgebundene Spende für ein Projekt, geben Sie bitte zusätzlich den Projektnamen im Verwendungszeck an (z.B. „Spende Mutmacher am Bahnhof“ oder „Spende Straßensozialarbeit ORK“).
Spenden an die Deutsche Bahn Stiftung gGmbH können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Für Spenden bis 300 Euro benötigen Sie dafür keine gesonderte Spendenbescheinigung. Als Nachweis für Spenden bis 300 Euro genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z. B. Kontoauszug), aus dem Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Spenders und der Deutsche Bahn Stiftung gGmbH, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sind, zusammen mit dem hier zum Download zur Verfügung gestellten. Vereinfachten Zuwendungsnachweis.
Für Spenden über 300 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Für den Versand Ihrer Spendenbescheinigung benötigen wir Ihre postalische Adresse. Senden Sie uns dazu ein Email mit dem Betreff: „Spendenbescheinigung“, mit Ihrem Namen, Ihrer postalischen Adresse unter Angabe des gespendeten Betrags an: info@deutschebahnstiftung.de.